Mit den vorhandenen physischen, materiellen und psychischen Ressourcen geht das Tanzhaus Zürich achtsam und nachhaltig um.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung und kulturelle Teilhabe aller Geschlechter und Lebensformen. BIPoC, LGBTQIA+, Personen mit Migrationserfahrung und Vertreter:innen von Gruppen, die im kulturellen Sektor unterrepräsentiert sind, sind im Tanzhaus ausdrücklich erwünscht. Im Sinne der Bestrebungen eine inklusive Institution zu werden, passen wir die Arbeits- und Produktionsprozesse den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen an.
Der Verein Tanzhaus Zürich schützt die psychische und physische Gesundheit aller Personen, die am Hause tätig sind, die sich als Gäste oder Publikum bei uns aufhalten oder in einer anderen Form mit der Institution in Verbindung stehen. Jegliche Formen der Belästigung, Diskriminierung, Missbrauch oder unangemessen Verhaltens werden nicht geduldet und zwar unabhängig davon, von dem das Verhalten ausgeht.
FAIRSPEC
Künstler:innen der freien darstellenden Künste in der Deutschschweiz sowie Vertreter:innen von Institutionen und Förderstellen haben sich an einer Reihe von Veranstaltungen der Initiative FAIRSPEC mit dringlichen sozialen, künstlerischen und zeitgenössischen Fragen auseinandergesetzt, um einen gemeinsamen Kodex zu entwickeln. Dieser Kodex benennt die wesentlichen Leitmotive, die für unsere zukünftige Arbeit wegweisend sind. Sie umfassen persönliche Kompetenzen, Aspekte der Kommunikation und der Zusammenarbeit, sowie die Verpflichtung, die Richtgagen von Berufsverbänden einzuhalten.
Beschwerdeweg
Alle Personen, die im Tanzhaus Zürich oder in unserer Café/Bar NUDE Belästigungen, Übergriffen, diskriminierendem Verhalten, Missbrauch der Funktion oder einem anderen unangemessenem Verhalten ausgesetzt sind, werden ermutigt, den Vorfall zu melden unter care@tanzhaus-zuerich.ch.
Inés Maloigne, Leitung Kommunikation, sichtet die eingegangenen Beschwerden, sucht das Gespräch und klärt ab, ob externe Expert:innen oder eine Fachstelle hinzugezogen werden müssen. Die zivil- und strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich an eine der unten aufgeführten Meldestellen zu wenden.
Hinweisgebende und Betroffene sind geschützt. Mit Informationen wird absolut vertraulich umgegangen. Auf anonyme Meldungen kann hingegen nicht eingegangen werden. Das Tanzhaus Zürich stellt sicher, dass Personen, die Meldungen erstatten, nicht benachteiligt und dass Beschuldigte nicht unnötig geschädigt werden. Personen, die andere böswillig beschuldigen oder den Ruf anderer schädigen, drohen Massnahmen.
Sexuelle und sexistische Belästigung
In Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich hat das Tanzhaus Zürich ein Reglement gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz erstellt.
Das Tanzhaus Zürich pflegt einen konstruktiven Austausch mit allen interessierten Menschen. Dabei legen wir Wert auf einen respektvollen und fairen Umgang. Entsprechend gelten für die Interaktion mit dem Tanzhaus auf dessen Social-Media-Profilen Spielregeln, die die allgemeinen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen ergänzen.
Wir akzeptieren keine
- persönlichen Angriffe, Beleidigungen oder gezielten Provokationen
- diskriminierenden Äusserungen jeglicher Art
- sich wiederholende, identische Kommentare und Äusserungen
- themenfremde Kommentare, die keinen Bezug zum entsprechenden Beitrag haben
- Kommentare, die nur aus einem Link bestehen
Einträge, die gegen diese Regeln verstossen, werden gelöscht oder verborgen. Wer die Vorgaben nicht einhält, kann ohne weitere Erklärung blockiert werden. Strafrechtlich relevante Inhalte melden wir den Strafverfolgungsbehörden.